Tipps 27.11.2019 (Archiv)
eCard braucht ein Passfoto
Wer ab 1.1.2020 eine gültige eCard der Sozialversicherung erhalten will, braucht ein Foto darauf. Schon jetzt kann man prüfen, ob die Behörden dieses bereits haben.Bis auf wenige Ausnahmen (zB. bis 14, über 70, Pflegestufe ab 4) brauchen Besitzer einer eCard der Sozialversicherungen künftig ein Foto auf der Karte, um Missbrauch dieser Karten verhindern zu können. Das gilt ab 2020, doch schon jetzt sollte man sich darauf vorbereiten:
- Prüfung auf vorhandenes Foto schon jetzt möglich
- Passfotos sind 6 Monate gültig, können jetzt bereits gemacht werden
Solche Passfotos sind nicht nur für Führerschein, Reisepass etc. gültig, d.h. es gelten die gleichen Kriterien, sie werden von dort auch übernommen. Ob das möglich war, zeigt dieser Test, den man zuerst jetzt gleich machen sollte:
Check: Gibt es bereits ein Foto für die eCard?
Weist diese Prüfung auf ein vorhandenes Passfoto in grün aus, dass es bereits vorhanden ist, braucht man nicht zwingend neue Bilder machen. Man kann aber neue biometrische Portraitfotos für die Sozialversicherungen erstellen und für die kommende eCard übergeben. Die Fotoregistrierung ist ab 1.1.2020 möglich, Fotos können ein halbes Jahr alt sein - können also jetzt schon vorbereitet werden.
Passfoto in Wien erstellen lassen...
Anfrage nach Portraitfotografie stellen
Bei der Fotoregistrierungsstelle wird dann ab 2020 per 'Foto-Code', der alten eCard, Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis dann das neue Foto aktiviert, jede einige Wochen nachher ausgestellte Karte beinhaltet dann schon das gewünschte Bild.
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